Bis zum Ende des Jahres 2020 sollen in Münster weiterhin keine Gebühren oder Entgelte für die Außengastronomie erhoben werden. Außerdem beabsichtigt die Stadt den von der Corona-Krise hart betroffenen Betrieben ebenfalls bis zum Jahresende zusätzliche Flächen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies schlagen Ordnungsamt und Münster-Marketing in einer gemeinsamen Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 24. Juni 2020 vor. Oberbürgermeister Markus Lewe: „Damit setzen wir zentrale Anregungen des Gastro-Gipfels um. Die Gastronomie braucht jetzt unsere Unterstützung, damit Münsters City ihre Strahlkraft behält.“
Dabei hat die Stadt auch die Betriebe, die bislang keine Außengastronomie haben, und die Schaustellerbetriebe im Blick: Geprüft wird zurzeit, welche Flächen und Plätze, auf denen im Regelfall keine Außengastronomie genehmigt wird, in der aktuellen Ausnahmesituation unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden können. „Ziel ist es, Gastronomen und Schaustellern in dieser schwierigen Saison zeitlich befristet zusätzliche Marktchancen zu eröffnen“, erläutert Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. Folgende öffentliche und städtische Privatflächen werden geprüft: Vorplatz Stadthaus 2, Ludgeristraße in Höhe Ludgerikirche, Parkplatz am Bült / Ecke Hörsterstraße, Hafenplatz, ehemaliges Lindenhofgelände, Servatiiplatz, ausgewählte Schulhöfe, Straßenzüge wie Jüdefelderstraße, Alter Steinweg, Hörsterstraße.
Für Betriebe, die ihre Außenflächen kurzfristig erweitern möchten, stellt das Ordnungsamt eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung sicher. „Wir haben bereits mehrere Einzelfallprüfungen erfolgreich abgeschlossen, so dass im Zuge der coronabedingten Ausweitung bestehender Gastronomie bisher über 700 Quadratmeter an fast 40 Standorten zusätzlich realisiert werden konnten“, berichtet Norbert Vechtel, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. „Damit kommen wir zum einen den Gastwirten entgegen, die wegen der notwendigen Abstandsregelungen deutlich weniger Tische und Stühle aufstellen können. Zum anderen entsprechen wir den Wünschen vieler Gäste, die zurzeit die Plätze im Freien den Angeboten in den Lokalen vorziehen.“
Für das Jahr 2020 werden wegen des Aussetzens der Gebühren und Entgelte rund 305 000 Euro weniger eingenommen. Außerdem stundet die Stadt der Gastronomie die Gewerbesteuerzahlungen zinsfrei bis Ende 2020. Hilfen soll es auch bei der Vergnügungssteuer geben: Kämmerin Christine Zeller schlägt vor, auf die Erhebung der sogenannten Tanzsteuer rückwirkend ab dem 1. April 2020 dauerhaft zu verzichten. Damit würde die Stadt rund 450 000 Euro weniger einnehmen.
Die von Münster-Marketing moderierte Task Force Gastronomie setzt sich unter Beteiligung von Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Dehoga Westfalen, Gastronomie, Hotellerie und Schaustellerverband für eine Unterstützung der in der Corona-Krise besonders stark betroffenen Branchen ein.
Quelle: Stadt Münster / Foto: Presseamt Münster / Joachim Busch